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   BGH, 08.01.2009 - IX ZR 1/06   

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https://dejure.org/2009,10572
BGH, 08.01.2009 - IX ZR 1/06 (https://dejure.org/2009,10572)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2009 - IX ZR 1/06 (https://dejure.org/2009,10572)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - IX ZR 1/06 (https://dejure.org/2009,10572)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Auslegung einer Verzichtserklärung

  • Judicialis

    ZPO § 544

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544; ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - IX ZR 1/06
    Auch hierdurch hat er erkennen lassen, dass er nur eine bei erster Verzichtserklärung - vermeintlich - noch laufende Verjährungsfrist verlängern wollte (vgl. BGH, Urt. v. 16. November 1995 - IX ZR 148/94, NJW 1996, 661, 663 unter II. 3.).
  • BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78

    Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - IX ZR 1/06
    Die Bedeutung, die das Berufungsgericht hier diesem Umstand beimisst, steht im Einklang mit der von der Beschwerde angeführten, insoweit differenzierenden Entscheidung des OLG Düsseldorf (VersR 1999, 480 ff unter 1. c) und der Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Obliegenheitsverletzung bei der Haftpflichtversicherung (siehe etwa BGH, Urt. v. 3. Oktober 1979 - IV ZR 45/78, VersR 1979, 1117, 1119 unter II. 5.).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 36/97

    Verzicht des VN auf Verjährungseinrede bis zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - IX ZR 1/06
    Die Bedeutung, die das Berufungsgericht hier diesem Umstand beimisst, steht im Einklang mit der von der Beschwerde angeführten, insoweit differenzierenden Entscheidung des OLG Düsseldorf (VersR 1999, 480 ff unter 1. c) und der Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Obliegenheitsverletzung bei der Haftpflichtversicherung (siehe etwa BGH, Urt. v. 3. Oktober 1979 - IV ZR 45/78, VersR 1979, 1117, 1119 unter II. 5.).
  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 14/06

    Anwendbarkeit der Rügeobliegenheit bei Lieferung und Montage einer vollständigen

    Regelmäßig, so auch hier, bezieht sich ein befristeter Verzicht auf die Einrede der Verjährung lediglich auf unverjährte Ansprüche, deren gerichtliche Geltendmachung der Verzichtende ansonsten u.U. besorgen muss (vgl. OLG Celle, Urteil v. 7. Dezember 2005, 3 U 141/05 - dazu BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009, IX ZR 1/06).
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